https://www.reise-preise.de/reiserecht/am-urlaubsort.html
In einem Ferienhaus auf einem Naturgrundstück begründet das Auftreten von Insekten und Ameisen keinen Reisemangel.
Passiert beim Transfer vom Flughafen zum Hotel ein Verkehrsunfall, muss der Zustand des Fahrzeuges am landesüblichen Sicherheitsstandard und nicht am deutschen Standard gemessen werden.
Wird ein Reisender statt per Inland-Transfer-Flug mit einem klimatisierten Reisebus befördert, liegt kein Reisemangel vor.
Es stellt keinen Reisemangel dar, am Strand des Urlaubsortes auf Einheimische zu treffen. Auch dann nicht, wenn diese beim Feiern einen gewissen Lärmpegel erzeugen.
Wird in einem Katalog die Entfernung des Hotels vom Strand mit 350 m angegeben, kann der Reisende nicht davon ausgehen, dass er keine Straße überqueren muss, um zum Strand zu kommen.
Die Unterbringung in einem normalen Hotel statt in einem Club stellt einen Mangel dar, der eine Minderung von 40 % rechtfertigt.
Die Unterbringung in einem 5-Sterne-Hotel mit 1.100 Betten statt in einem 3-Sterne-Hotel mit 95 Betten stellt einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Preisminderung von 20 %.
Wird in einem Prospekt ein deutschsprachiger Reiseführer versprochen, spricht der Führer vor Ort tatsächlich jedoch kein Deutsch, begründet dies einen Reisemangel.
Wer sich im Ausland ärztlich behandeln lässt, muss zwecks Kostenerstattung der Reisekrankenversicherung auf jeden Fall eine Originalrechnung des Arztes oder des Krankenhauses einreichen.
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