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Familientrennung Anspruch auf Reisepreisminderung

Familien mit Kindern, die im Urlaub in zwei verschiedenen Hotelzimmern untergebracht werden, haben beste Chancen auf eine Reisepreisminderung.

Ein Ehepaar mit Kindern (ein und vier Jahre alt) war statt in einem Familienzimmer mit zwei Schlafzimmern in zwei getrennten Zimmern untergebracht worden. Das Ehepaar bekam unter Berücksichtigung anderer Mängel insgesamt eine Reisepreisminderung von 55 % zugesprochen (OLG Celle, AZ: 11 U84/03).
 

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