Weckanruf Geld für verpatzten Weckdienst
Da ein unzuverlässiger Weckdienst einen Reisemangel darstellt, musste der Reiseveranstalter die neugekauften Tickets ersetzen. Allerdings nur zur Hälfte, denn die Urlauber hätten sich zusätzlich einen Wecker stellen müssen (Amtsgericht Duisburg, AZ: 51 C 6214/05).