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Einbruch im Hotelsafe Keine Reisepreisminderung

Ein Diebstahl aus dem Hotelsafe stellt nach Auffassung des AG München keinen Reisemangel dar und berechtigt daher nicht zu einer Reisepreisminderung.

Zwar werde dadurch der Erholungserfolg der Reise beeinträchtigt, doch sei ein Diebstahl eine Reisestörung, welche dem allgemeinen Lebensrisiko entstamme. AG München, Urteil vom 6.8.2015, Az. 275 C 11538/15

(2-2016)
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