Ungesichertes Absaugrohr Schmerzensgeld bei Badeunfall
Das Kölner Landgericht sprach nun seiner Familie mehr als € 70.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Ein Veranstalter müsse für Sicherheitsmängel an sämtlichen Freizeiteinrichtungen der von ihm angebotenen Hotels haften (Landgericht Köln, AZ: 8 O 264/04).