Reisemangel Zimmer im Nebengebäude e
Statt in der Luxusherberge ein Zimmer zu bekommen, wurde er in ein pensionsartiges Nebengebäude verfrachtet, in dem es statt Rezeption und Speisesaal den Ausblick auf einen Hinterhof gab. Nach seiner Rückkehr verklagte der Mann den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und bekam eine Erstattung von 30 % des Reisepreises zugesprochen (AG Braunschweig, AZ: 119 C 5247/02).