Standard nicht erreicht Versprochen ist versprochen
Weil das gebuchte Urlaubshotel dem versprochenen Standard nicht entsprach, verklagte ein Reisender den Veranstalter und bekam eine Preisminderung von 60 % zugebilligt. Außerdem sprach das Gericht dem Kläger 30,– Euro pro Ferientag für entgangene Urlaubsfreude zu (LG Bonn, AZ S 161/97).