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Standard nicht erreicht Versprochen ist versprochen

Statt der Suite gab es ein Doppelzimmer, statt der Sportanlage Baulärm.

Weil das gebuchte Urlaubshotel dem versprochenen Standard nicht entsprach, verklagte ein Reisender den Veranstalter und bekam eine Preisminderung von 60 % zugebilligt. Außerdem sprach das Gericht dem Kläger 30,– Euro pro Ferientag für entgangene Urlaubsfreude zu (LG Bonn, AZ S 161/97).
 

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