Entgangene Urlaubsfreuden Weiches Bett ist Grund zur Klage
Sie konnte in dem weichen Bett nicht schlafen und hatte bald so starke Rückenschmerzen und Verspannungen, dass sie Medikamente nehmen musste. Wegen entgangener Urlaubsfreuden klagte die Frau gegen den Veranstalter und erhielt ein Viertel des Reisepreises zurück (AG Hamburg, AZ: 22 a 23/01).