Zu klein Zimmergröße entscheidet
Als sie sich in einem nur 16 Quadratmeter großen Raum wiederfand, klagte die Mutter auf Schadensersatz. Recht so: Nach Gaststättenverordnung müssen nämlich schon normale Doppelzimmer mindestens 12 Quadratmeter aufweisen. Lediglich vier Quadratmeter mehr für die doppelte Anzahl von Gästen ist klar ein Reisemangel (LG Frankfurt, AZ: 2/24 S 297/01).