Verkaufsveranstaltungen Rückgaberecht?
Zuhause schätzte ein Sachverständiger den tatsächlichen Wert auf EURO 7.000. Daraufhin verlangte das Ehepaar das Geld zurück. Da zwischen dem Reiseveranstalter und dem Teppichhersteller enge Geschäftsbeziehungen bestanden, gab das Gericht der Klage statt (Landgericht Tübingen, AZ: 5 O 45/03).