Fall vom Gepäckwagen Veranstalter haftet nicht für Sturz
Dabei fiel er vom Wagen und verletzte sich. Schmerzensgeld vom Veranstalter erhielt er dafür jedoch nicht. Der Gepäcktransport sei nicht Teil des Reisevertrages, befanden die Richter, außerdem sei ein Gepäckwagen nicht für den Personentransport vorgesehen (Amtsgericht Bad Homburg, AZ: 2 C 297/04 [15]).