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Kleiderordnung Verpflichtung zu langer Hose kein Reisemangel

Wird ein Reisender in einem gehobenen Hotel aufgefordert, zum Abendessen statt einer dreiviertellangen Hose eine lange zu tragen, stellt das keinen Reisemangel dar, entschied das Amtsgericht München.

Dies sei zur Schonung des ästhetischen Empfindens anderer Gäste üblich, im Reisekatalog müsse nicht extra darauf hingewiesen werden. Amtsgericht München, 16.6.2010, Aktenzeichen: 223 C 5318/10

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