Kleiderordnung Verpflichtung zu langer Hose kein Reisemangel
Dies sei zur Schonung des ästhetischen Empfindens anderer Gäste üblich, im Reisekatalog müsse nicht extra darauf hingewiesen werden. Amtsgericht München, 16.6.2010, Aktenzeichen: 223 C 5318/10