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Verspätung Zu spät am Check-in-Schalter

Erscheint ein Fluggast am Check-in-Schalter erst nach der Meldeschlusszeit und Schließung des Schalters, muss die Fluggesellschaft den Schalter nicht erneut öffnen und auch nicht anderweitig für eine Check-in-Möglichkeit des zu spät kommenden Passagiers sorgen.

LG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2015, Az. 2-24 O 95/15

 

(4-2016)
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