Zubringerflug zu spät Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung dürften Sie An spruch auf 600 Euro Ausgleichszahlung pro Person haben. Nicht nur die Fluggäste annullierter, sondern auch die Passagiere verspäteter Flüge haben nämlich einen Ausgleichsanspruch, wenn sie infolge der Verspätung ihr Endziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreichen. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass sich der Abflug um drei Stunden verzögert hat. Es genügt, dass der verspätete Abflug Grund dafür war, dass die Reisenden den Anschlussflug nicht mehr erreichten.
(1-2014)