Ausgleichszahlung? Entscheidungen des Piloten sind bindend
Auch ein Gericht kann dies nicht ohne Weiteres in Frage stellen, urteilte das Amtsgericht Geldern. Fluggästen steht deshalb auch keine Ausgleichzahlung zu, wenn der Pilot eines Zubringerflugzeugs wegen schlechten Wetters eine Landung auf dem geplanten Flughafen für zu riskant hält und Passagiere deswegen ihren Anschlussflug verpassen. Amtsgericht Geldern, 3.8.2011, Aktenzeichen: 4C 242/09
(3-2012)