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Fluglotsenstreik Keine Ausgleichsansprüche

Ein Fluglotsenstreik ist ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreit.
SO IST DIE RECHTSLAGE

Den Reisenden, die vom Streik betroffen sind, steht aber ein Recht auf kostenlose Stornierung der bestreikten Flüge zu. Dies gilt auch bei Pilotenstreiks bei der Lufthansa. BGH, 12.6.2014, X ZR 104/13. BGH 21.08.2012, X ZR 138/11.

(1-2015)

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