Schadenersatz Verspätete Pauschalreise
Sie können zwar auch als Pauschalreisender eine Ausgleichszahlung direkt von der Fluggesellschaft verlangen. Nach einem aktuellen Urteil des BGH wird die Zahlung des Reiseveranstalters auf diesen Anspruch jedoch angerechnet. Da Sie von Ihrem Reiseveranstalter bereits eine Minderung von 150 Euro erhalten haben, können Sie von der Fluggesellschaft also eine Zahlung von nur noch 450 Euro verlangen.
(2-2015)