Zubringerflug BGH stärkt Rechte von Flugreisenden
Nicht nur für den Zubringerflug. Geklagt hatte ein Reisender, der wegen der Annullierung seines Fluges von Berlin nach Amsterdam den Weiterflug nach Curaçao verpasste und dort erst einen Tag später ankam. Die Richter bestätigten einen Anspruch auf € 600. Bundesgerichtshof, 14.10.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 15/10