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REISERECHT
Unwirksame Klausel in Flugmeilenprogramm
Stellt eine Fluggesellschaft ihr Prämienprogramm ein und kündigt dem Kunden, dürfen die bis dahin gesammelten Punkte nicht innerhalb eines halben Jahres verfallen.
Der Kläger hatte bereits 54.000 Meilen gesammelt und eigentlich fünf Jahre Zeit gehabt, diese abzufliegen. Die AGB der Airline sahen allerdings vor, dass die Meilen bei einer Kündigung nur sechs Monate Gültigkeit behalten sollten. Zu Unrecht. Diese Klausel benachteilige den Fluggast unangemessen und sei daher unwirksam. Bundesgerichtshof, 28.1.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 37/09

















