Vorwarnung weitergeben Bei Hurrikan Geld zurück
Wie die ARAG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, müssen Reiseveranstalter eine Hurrikan-Vorwarnung an ihre Kunden weitergeben, damit diese von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Im konkreten Fall war eine Urlauberin aus der Karibik zurückgeflogen und klagte erfolgreich den Reisepreis und Schadensersatz für nutzlos aufgebrachte Urlaubszeit ein (BGH, AZ: XZR 147/01).