Gepäckverlust Gepäckverlust - Airline haftet nur bis € 1.135
Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines Fluggastes entschieden, der € 3.200 eingeklagt hatte: € 2.700 für das Gepäck und € 500 für den immateriellen Schaden. Im Montréaler Abkommen sind jedoch € 1.135 festgelegt. Eine höhere Entschädigung komme nur in Betracht, wenn der Fluggast den höheren
Wert seines Gepäcks extra versichern lässt. Europäischer Gerichtshof, 6.5.2010, Rechtssache C-63/09.