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Gepäckverlust Gepäckverlust - Airline haftet nur bis € 1.135

Airlines haften bei Gepäckverlust nur bis maximal € 1.135.

Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines Fluggastes entschieden, der € 3.200 eingeklagt hatte: € 2.700 für das Gepäck und € 500 für den immateriellen Schaden. Im Montréaler Abkommen sind jedoch € 1.135 festgelegt. Eine höhere Entschädigung komme nur in Betracht, wenn der Fluggast den höheren
Wert seines Gepäcks extra versichern lässt. Europäischer Gerichtshof, 6.5.2010, Rechtssache C-63/09.

New Jersey
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