Alkoholkonsum Flugpersonal darf Ausschank verweigern
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob rein objektiv betrachtet tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fluges besteht. Ausreichend ist allein der subjektive Anschein einer Gefahr. LG Berlin, Urteil vom 8.9.2014, Az. 84 S 105/13
(2-2016)