Pilot erkrankt Flugzeug kehrt um
Es muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Das Gericht argumentiert, dass die Erkrankung eines Arbeitnehmers einen Umstand darstelle, der sich jederzeit ereignen könne und Risiko eines jeden Arbeitgebers sei. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2014, Az. 22 S 31/14.
(3-2015)