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Krankheitsfall Auf der Rundreise krank geworden

Bei einer Vietnamrundreise wurde ich krank, musste zwei weitere Tage im Hotel bleiben und konnte in den beiden nach Reiseplan anschließend vorgesehenen Hotels nicht einchecken. Nun wurde ich aufgefordert, die Kosten für die zusätzlichen beiden Übernachtungen zu übernehmen, bekam aber keinen Ausgleich für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen. Muss mir der Veranstalter meine zusätzlichen Kosten oder zumindest die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen erstatten?


SO IST DIE RECHTSLAGE
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise vertragsgemäß, also so wie in der Reisebeschreibung angegeben, zu erbringen. Dies erfolgte offenbar auch. Die Ihnen durch die Erkrankung zusätzlich entstandenen Hotelkosten sind nicht vom Veranstalter zu tragen. Die Mehrkosten wären jedoch von einer ggfs. von Ihnen vor Reiseantritt abgeschlossenen Reiseversicherung mit Reiseunterbrechungsklausel zu übernehmen. Ein Anspruch auf Ausgleich der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen besteht ebenfalls nicht.

(2-2017)
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