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Einführbeschränkungen Hinweis auf Einfuhrverbot für Medikamente

Ein Reiseveranstalter muss Reisende auf Einfuhrbeschränkungenfür Medikamente hinweisen.

So entschied das Landgericht Berlin im Falle eines Ehepaares, das eine Dubai-Reise gebucht hatte. Als der Ehemann erfuhr, dass zahlreiche Medikamente nicht eingeführt werden dürfen, auf die seine Frau angewiesen war, kündigte er den Vertrag – zu Recht. Der Veranstalter hätte die entsprechenden Regelungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ermitteln können. Im Rahmen seiner Aufklärungspflicht sei er verpflichtet gewesen, auf diese Umstände hinzuweisen. Dem Kunden wurde allerdings ein Mitverschulden von einem Drittel zur Last gelegt. Er erhielt daher nur eine teilweise Rückzahlung der Reisekosten. Landgericht Berlin, 10.10.2011, Az: 38 O 43/11

(2-2012)

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