Defekte Kläranlage Magen-Darm-Erkrankung
Nach Auffassung der Richter handelt es sich hierbei nicht um die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. Einer Reisepreisminderung steht auch nicht entgegen, dass die Kläranlage nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters steht. LG Köln, Urteil vom 24.8.2015, Az 2 O 56/15
(2-2016)