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Krank im Urlaub Stornokosten bei Vorerkrankung

Schon seit vielen Jahren leide ich an sehr starken Schmerzen in den Beinen, die immer wieder auftreten. Zwei Jahre war ich nun schmerzfrei und mein Arzt ging davon aus, dass ich akut nicht mit Schmerzschüben zu rechnen habe. So habe ich eine Reise nach Thailand gebucht. Da kamen die Schmerzen plötzlich wieder, schlimmer als zuvor. Die Reise musste ich stornieren. Die Versicherung will die Stornokosten nicht übernehmen und sagt, ich hätte mit dem Auftreten der Schmerzen rechnen müssen, es handele sich um eine Vorerkrankung, die nicht versichert sei.
SO IST DIE RECHTSLAGE

Viele Reiserücktrittskostenversicherungen lehnen beim Wiederauftreten einer bereits zuvor aufgetretenen Erkrankung eine Zahlung ab. Zutreffend ist, dass sie nur dann zahlen müssen, wenn eine Erkrankung unerwartet aufgetreten ist. Viele Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass nicht jede bereits zuvor aufgetretene Erkrankung eine Zahlungspflicht ausschließt. Es komme darauf an, ob der Reisende im Moment der Buchung mit einem Wiederauftreten rechnen musste. Nach überwiegender Auffassung haben Sie also durchaus einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

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