Ohne Reiserücktrittsversicherung Kann man Stornokosten drücken?
Es ist jederzeit möglich, ohne Angaben von Gründen von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Damit verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese kann anhand des tatsächlichen Verlustes konkret berechnet werden. Ersparte Aufwendungen müssen dabei abgezogen werden und ggf. muss eine Ersatzbuchung berücksichtigt werden. Der Veranstalter kann aber auch stattdessen in seinen AGB eine pauschale Entschädigung in Höhe eines Prozentsatzes vom Reisepreis festlegen. Ich vermute, dass das in Ihrem Fall so ist. Dann kommt es auf ersparte eigene Aufwendungen des Veranstalters nicht an, diese sind in die Entschädigung bereits eingerechnet. Der Beweis, dass der Veranstalter einen geringeren Schaden erlitten hat, ist in der Praxis kaum zu erbringen.
(3-2014)