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Wer ist Vertragspartner Den Richtigen verklagen

Schlecht beraten war ein Türkei-Urlauber.

Er hatte mit seiner vierköpfigen Familie trotz gültiger Tickets nicht abfliegen können, da der Flug erst verschoben und dann storniert worden war. Für die Umbuchung auf eine andere Airline sowie vertane Urlaubszeit sollte ihm der Reiseveranstalter  685 Euro überweisen. Doch der Familienvater hatte Pech: Er hatte die Flugtickets zwar bei dem Veranstalter gekauft, Vertragspartner wäre dieser aber nur bei der Buchung einer Pauschalreise gewesen. Im Urteil heißt es, Vertragspartner sei die türkische Airline, für die der Veranstalter lediglich die Tickets ausgestellt habe. (AG München, AZ: 271 C 750/01)
 

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