Insolvenz des Schuldners Ehepartner haftet nicht für Stornokosten
Er ging pleite, stornierte die Reise und konnte die Stornokosten nicht zahlen. Der Reiseveranstalter versuchte nun, sein Geld bei der Ehefrau einzutreiben, scheiterte aber vor Gericht. Gläubiger können sich nur bei »Geschäften zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs« ohne weiteres an den Ehepartner des Schuldners wenden (OLG Köln, AZ 2 U 86/90).