Zuzüglich Mehrwertsteuer Höhere Kosten bei Umbuchungen
Wenn die Airlines die Kosten auf die Kundschaft abwälzen, wird die Gebühr statt meist 50,– Euro, künftig zuzüglich 19% rund 60,– Euro kosten. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Gebühreneinnahmen nicht als umsatzsteuerfreier Schadenersatz anzusehen seien. Es handle sich vielmehr um ein normales, umsatzsteuerpflichtiges Entgelt (BFH, AZ: V R 16/99).