Geld zurück Reiseleiter ohne Ortskenntnisse
So geschehen im Fall eines Ehepaares, das für insgesamt 4.175,– Euro eine einmonatige USA-Rundtour gebucht hatte. Die versprochene deutschsprachige Betreuung durch eine qualifizierte Reiseleitung erwies sich allerdings als eine ahnungslose, aus einem Reiseführer vorlesende Bushostess. Erhielt zunächst der Veranstalter recht, da die Urlauber keine »Studienreise« gebucht hatten, sprach ihnen das Landgericht Düsseldorf in der Berufung für die »deutliche Einschränkung« eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu. (LG Düsseldorf, AZ: 22 S 317/96)