Umbuchung Ausgleichszahlung bei Flugumbuchung?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wird der Flug annulliert oder befördert die Fluggesellschaft den Reisenden aus anderen Gründen nicht (z. B. weil ein Reiseunternehmen das so bestimmt hat), kann eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung von Flugunternehmen verlangt werden. Die Höhe hängt von der Entfernung ab. In Ihrem Falle könnte diese Regelung greifen. Gegen den Reiseveranstalter könnte Ihnen ein Anspruch auf Minderung bis zu 50 % des anteiligen Preises für den letzten Reisetag zustehen, der jedoch eventuell mit der Zahlung des Flugunternehmens verrechnet würde. Der Anspruch muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.
(4-2014)