Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Umbuchung Ausgleichszahlung bei Flugumbuchung?

Wir waren im Urlaub in Ägypten. Zwei Tage vor Urlaubsende teilte uns die Reiseleitung mit, dass unser Flug nach Frankfurt von der Airline gestrichen sei, wir nach Düsseldorf fliegen und von dort per Bus nach Frankfurt gebracht würden. Dadurch kamen wir fast 10 Stunden später an. Im Nachhinein erfuhren wird, dass unser Flug gar nicht gestrichen war und vermutlich wirtschaftliche Interessen des Reiseveranstalters der Grund für die Umbuchung waren. Können wir Entschädigung von der Airline oder vom Reiseveranstalter verlangen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Wird der Flug annulliert oder befördert die Fluggesellschaft den Reisenden aus anderen Gründen nicht (z. B. weil ein Reiseunternehmen das so bestimmt hat), kann eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung von Flugunternehmen verlangt werden. Die Höhe hängt von der Entfernung ab. In Ihrem Falle könnte diese Regelung greifen. Gegen den Reiseveranstalter könnte Ihnen ein Anspruch auf Minderung bis zu 50 % des anteiligen Preises für den letzten Reisetag zustehen, der jedoch eventuell mit der Zahlung des Flugunternehmens verrechnet würde. Der Anspruch muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.

(4-2014)

Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987