Baulärm Geld für »Hämmer-Reise«
Beschwerden vor Ort brachten nichts. Mit den 4500 des Veranstalters gaben die beiden nicht zufrieden. Vom Gericht erhielten sie eine Reisepreisminderung von zwei Dritteln auf den Hotelaufenthalt zugesprochen, weitere 1.070 Euro (Amtsgericht Köln, AZ 133 C 640/05).