Animationsprogramm Muss der Lärm hingenommen werden?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass hoteleigene Unterhaltungsprogramme und der durch sie verursachte Lärm hinzunehmen sind, wenn im Prospekt auf entsprechendes Animationsprogramm und Veranstaltungen hingewiesen wird und diese Veranstaltungen nicht über Mitternacht hinausgehen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.2.2015, Az. I-21 U 149/14
(4-2015)