Urlaubsgeld Während Krankheit besteht kein Anspruch
Das Urlaubsgeld muss aber erst dann gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und der Urlaub gewährt wird. So das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 477/07).
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Das Urlaubsgeld muss aber erst dann gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und der Urlaub gewährt wird. So das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 477/07).