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Urlaubsgeld Während Krankheit besteht kein Anspruch

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bei andauernder Arbeitsunfähigkeit über das Ende der gesetzlichen Urlaubsfrist bleibt bestehen.

Das Urlaubsgeld muss aber erst dann gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und der Urlaub gewährt wird. So das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 477/07).

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