Verspätete Landeerlaubnis Anschlussflug verpasst
Der Anschlussflug nach Atlanta war weg und der Geschäftsmann kehrte nach Hamburg zurück. Er klagte auf eine Ausgleichszahlung und verlor. Begründung des Gerichts: Die Verspätung beruhe auf außergewöhnlichen Umständen, die von dem beklagten Flugunternehmen nicht hätten geändert werden können. Bundesgerichtshof, 13.11.2013, X ZR 115/12
(3-2014)