Reisetag vorverlegt Darf der Veranstalter einfach Termin ändern?
Zunächst müsste man einen Blick in den Reisevertrag werfen und prüfen, ob der Veranstalter überhaupt berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte das so sein, können Sie den Reisepreis zurückverlangen oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise einfordern. Kann Ihnen der Veranstalter keine gleichwertige Alternative anbieten, können Sie neben der Erstattung des Reisepreises auch Ersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Das gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter gar nicht vom Vertrag zurücktreten durfte.
(4-2013)