Routenänderung Dürfen Kreuzfahrthäfen einfach gestrichen werden?
Eine Kreuzfahrt wird als Pauschalreise angesehen. Treten Mängel auf, kommt daher eine Reisepreisminderung in Betracht. Die Veranstalter regeln Leistungsänderungsvorbehalte zumeist in ihren Reisebedingungen. Diese müssen Ihnen bei der Buchung zur Kenntnis gegeben werden. Wesentliche Reiseleistungen dürfen stets nur unerheblich geändert und der Gesamtzuschnitt der Reise darf dadurch nicht verändert werden. Die Frage, ob die Änderung der Reiseroute in Ihrem Fall erheblich ist, liegt im Ermessen des Gerichtes. Da aber sowohl Nassau als auch die Dominikanische Republik aus der Route gestrichen worden sind, spricht sehr viel dafür. Sie sollten der Änderung der Reiseroute vorab schriftlich widersprechen und einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.
(3-2014)