Nach Umbuchung Einen ganzen Tag früher fliegen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Sie haben mit der Fluggesellschaft einen rechtsgültigen Vertrag über einen Flug an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit gebucht. Die Airline darf diesen Vertrag nicht einfach derart verändern und Sie auf einen anderen Tag umbuchen. Lediglich kleinere Flugplanänderungen müssten Sie hinnehmen. Sie können von der Buchung zurücktreten und den vollständigen Ticketpreis zurückverlangen oder alternativ die Airline auffordern, Sie auf alternative Flüge (ggfs. auch mit Drittairlines) an dem von Ihnen gewählten Tag umzubuchen. Kommt die Airline dieser Umbuchungsaufforderung nicht nach, können Sie eine neue Buchung vornehmen und die Ihnen hierdurch entstehenden Mehrkosten von der Fluggesellschaft als Schadenersatz einfordern. Da das Reisebüro i. d. R. nur als Vermittler auftritt, ist Ihr Vertragspartner die Fluggesellschaft. Fluggesellschaften verweisen jedoch gern auf das Reisebüro. Eine Klage müsste sich jedoch direkt gegen die Fluggesellschaft richten.