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Vor dem Start der Reise sollte ein im Ausland gemieteter Wagen gründlich auf Mängel untersucht werden

Vor dem Start der Reise sollte ein im Ausland gemieteter Wagen gründlich auf Mängel untersucht werden

Foto: Silvia Marks

Mietwagen buchen

Auf Vertragsdetails achten

Egal zu welcher Jahreszeit - Urlauber nutzen oft Mietwagen, um fremde Länder zu entdecken. Um böse Überraschungen zu vermeiden, plant man die Ausleihe aber lieber genau. Denn Stolperfallen gibt es genug - vor allem beim Versicherungsschutz.

Mit dem Mietwagen ist man im Urlaub flexibel und individuell unterwegs. Im Idealfall planen Urlauber ihre Reise im Detail von zu Hause und buchen ihren Mietwagen vorab über das Internet. Das erleichtert den Preisvergleich, außerdem werden die Kosten dort transparent dargestellt, skizziert der ADAC die Vorteile.

»Wenn möglich, bucht man über ein deutsches Mietwagenportal«, ergänzt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Denn dann unterliegen die Angebote deutschem Recht. Wer Mietverträge über eine nationale Website oder vor Ort abschließt, unterliegt dort geltendem nationalen Recht. Vertragliche Streitfälle müssten im Fall der Fälle juristisch im Urlaubsland geklärt werden, erläutert der AvD.

 
Wer im Vorfeld gemietet hat, sollte vor Ort keine Schriftstücke unterschreiben, die nicht in seiner Muttersprache verfasst sind, rät der AvD. Es könnte damit ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen abgeschlossen werden - ohne Wissen des Urlaubers. Weitere wichtige Tipps: 
 
Versicherungen: Im Grundmietpreis sollten Vollkasko- und Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten sein, rät Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Vor Vertragsabschluss lohnt es sich, genau die Details der Police zu prüfen. »Schäden an Reifen, Glas und Unterboden werden bei einigen Vermietern nicht gedeckt«, so Engelmohr. In Urlaubsländern mit unbefestigten Straßen ein Risiko. An der Stelle kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
 
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung fallen in einigen Ländern sehr gering aus. Bei Personenschäden reichen sie mitunter nicht aus. »Übersteigt der Schaden die vom Vermieter abgeschlossene Haftpflichtdeckungssumme, ist die Differenz selbst zu zahlen«, warnt Müllenbach-Schlimme. Mindestens eine Million Euro sollte die Deckung betragen, rät sie. »Das reicht in der Regel vollkommen aus.«
 
Kilometerbegrenzung: Urlauber sollten vorher überlegen, wie viele Kilometer sie zurücklegen. Sonst kann es bei Tarifen mit Kilometerbegrenzung teuer werden. Am besten sind daher unbegrenzte Verträge, empfiehlt der ADAC. Damit nicht einer allein fahren muss, schließt der Vertrag lieber einen Zusatzfahrer mit ein.

 
Mängel: Bevor man ins Fahrzeug steigt, macht man mit einem Mitarbeiter der Autovermietung ein Übergabeprotokoll, auf dem alle vorhandenen Mängel notiert werden. »Die Schäden hält man mit der eigenen Kamera genau fest«, empfiehlt Engelmohr. Bei der Rückgabe des Autos bestehen Urlauber möglichst ebenfalls auf ein Protokoll, damit Vermieter nicht nachträglich vermeintliche Schäden ankreiden können. Hat ein Fahrzeug offensichtliche Sicherheitsmängel, bestehen Urlauber auf einem intakten Wagen, erklärt der ADAC.
 
Führerschein: In einigen Nicht-EU-Ländern bekommt man Mietwagen nur mit internationalem Führerschein. Wer im Internet bucht, findet diese Info in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), erklärt Müllenbach-Schlimme. Wer vor Ort buchen will, macht sich lieber rechtzeitig vor der Reise schlau, ob ein internationaler Führerschein benötigt wird. Dann bleibt ausreichend Zeit, ihn beim Straßenverkehrsamt oder den Führerscheinstellen zu beantragen.
 
(22.09.2015, dpa)

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