FLUG ANNULLIERT: Welche Rechte habe ich?
Veranstalter: Kündigung vor Ort
Es kommt vor, dass der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigt. Bei Hotel- und Verpflegungskosten ist man dann auf Kulanz des Veranstalters angewiesen. Für die Organisierung des Rücktransports aber bleibt der Veranstalter zuständig. Sowohl der Reisende, als auch der Reiseveranstalter können den Reisevertrag bei höherer Gewalt kündigen (§651j BGB). Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Übrige Mehrkosten, die entstehen, fallen dem Reisenden zur Last. Für die Organisierung des Rücktransports aber bleibt der Veranstalter zuständig.
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Heft 2/2012
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Heft 1/2012
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Heft 4/2011
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Heft 3/2011
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