ACHT TIPPS: Günstig in den Urlaub fliegen
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (Xa ZR 5/09) können Airlines ihren Gästen nicht verbieten, gebuchte Teilstrecken verfallen zu lassen. Damit ist es möglich, Umsteigeverbindungen zu buchen, die oft günstiger sind als Direktflüge. Das Gericht machte allerdings auch deutlich, dass das Verbot entsprechender Klauseln nicht gilt, falls der Passagier schon beim Buchen »auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will«. Schlimmstenfalls dürfen die Gesellschaften dann die Entgeltdifferenz nachfordern.