Reiserecht
Schlechte Ferienhaus-Ausstattungrechtfertigt keine Kündigung
Lage am Ortsrand, mangelhafte Ausstattung: Auch wenn Reisende mit den Bedingungen ihres Ferienhauses unzufrieden sind, ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt. Da es sich um keine Mängel handelt, kann der Reisevertrag nicht gekündigt werden.