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Reisende können sich auch im Ausland mit der als Kinderkrankheit oft unterschätzten Viruserkrankung infizieren.
Schon fünfjährige Kinder haben Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.
Sonnencreme, Liegestuhl, Flip-Flops oder das Eis in der Strandbar: Urlaub kostet auch jenseits von Flug und Hotel Geld.
Können Reisende wegen der Aschewolke nicht in den Urlaub starten, kann das teuer werden.
Zahlen sie im Reisebüro mit einer Kreditkarte, kassiert Deutschlands größter Reiseveranstalter von seinen Kunden künftig eine Gebühr.
Wenn sich die Ankunft am Ziel nach einem turbulenten Flug deutlich verspätet, rechtfertigt das keine Schmerzensgeldzahlung.
Eine Reise darf wegen Verlust des Arbeitsplatzes erst storniert werden, wenn die schriftliche Kündigung da ist.
Bei Reisen nach Afrika oder Asien ist in vielen Fällen eine vorbeugende Tollwutimpfung sinnvoll.
Bei einem tagelangen Stromausfall auf einem Kreuzfahrtschiff haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz.
Ein Krankheitsschub rechtfertigt es nicht, kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten.
Bei Klagen gegen einen Reiseveranstalter gilt eine Verjährungsfrist.
Nach dem Strandtag schnell E-Mails abrufen und die Liebsten daheim via Facebook grüßen: Das kann im Urlaub teuer werden.
Bei einem Unfall zwischen Deutschen im Ausland haftet, wer gegen die dort geltenden Verhaltensvorschriften verstößt.
Werben Reiseportale mit Start-Preisen, die mit jedem weiteren Klick nach oben gehen, ist dies »irreführende Werbung«.
Mittelmeer und Schwarzes Meer sind die beliebtesten Seereisenziele der Europäer.
Für den Osterurlaub in Thailand und der Türkei mussten Reisende in diesem Jahr deutlich mehr bezahlen als 2010.
Bietet ein Reiseveranstalter die Bahnanreise zum Flughafen als eigene Leistung an, so haftet er für Verspätungen.
Reisende müssen sich auf dem Deck aufmerksam bewegen, denn bei einem Unfall zahlt der Veranstalter nicht unbedingt.
Aufgrund der Unruhen in Nordafrika ordnen die Reiseveranstalter ihre Flugpläne immer wieder neu, zum Ärger der Urlauber.
Reisende sollten im Urlaub nicht nur mit einer Girokarte unterwegs sein, warnt die Verbraucherzentrale.
Urlaubsträume können zerbrechen - und nicht immer schützt eine dafür abgeschlossene Police tatsächlich vor den dann anfallenden hohen Reise-Stornokosten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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