https://www.reise-preise.de/reiserecht.html
Ein Urlauber stürzte sich abends direkt nach seiner Ankunft am Hotel in den Pool.
Ein Urlauber hatte einen Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel in Tschechien gebucht.
Man kann's ja mal versuchen.
Ein Tourist hat seinen Reiseveranstalter verklagt, weil der ihn nicht auf die sogar nächtliche Baulärm- und Staubbelästigung im Urlaubsort hingewiesen hatte.
Ein Urlauber hatte nach Ruhestörung, verschmutztem Strand, defektem Kühlschrank, altersschwacher Klimaanlage und begrenzter Duschzeit die Nase voll und brach seinen Urlaub ab.
Auch wenn ein Reiseveranstalter in seinem Katalog angibt, das Hotel befände sich in ruhiger Lage, so schließt dies nicht aus, dass ein Reisender ein Zimmer in der Nähe des Hoteleingangs erhält.
Lärm ist hinzunehmen, wenn im Reisekatalog darauf hingewiesen wird, dass die Hotelanlage eine Bar hat und Unterhaltungsprogramme anbietet.
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Ein Reisender kann nicht erwarten, dass Kinder sich in einem Ferienhotel stets ruhig und gesittet verhalten.
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