Reiserecht Baulärm vor dem Hotel mindert den Reisepreis
In dem verhandelten Fall ging es um ein Hotel in Florida. Rund 15 Meter von den Zimmern entfernt wurde täglich - außer sonntags - ab 6.30 Uhr bis mindestens 22.00 Uhr auf einer Großbaustelle gearbeitet. Unter anderem lärmten Bagger, Raupen, Presslufthämmer und Kipplader. Außerdem war das Leitungswasser während der ersten vier Reisetage wegen eines Wasserrohrbruchs verunreinigt und nicht nutzbar.
Für die Tage mit Baulärm konnte der Kläger den Reisepreis um 50 Prozent mindern, für die mit verunreinigtem Wasser um weitere 5 Prozent. Weitere 10 Prozent Minderung ergaben sich dem Urteil zufolge daraus, dass der Reiseveranstalter seine Informationspflicht verletzt hat: Da er den Buchenden nicht über die Großbaustelle informiert hatte, konnten die Reisenden nicht entscheiden, ob sie die Reise unter den gegebenen Umständen antreten wollten.
Zusätzlich sprach die Kammer eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Der massive Baulärm habe die Reise erheblich beeinträchtigt.
(31.07.2019, dpa)