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Bosinus

Auswärtiges Amt Reisende in Kirgistan müssen sich registrieren

In Kirgistan müssen sich Ausländer nun bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Tagen bei den Behörden anmelden.

Die Registrierung muss innerhalb der ersten fünf Tage des Aufenthalts erfolgen, wie das Auswärtige Amt in seinem Reisehinweis für das zentralasiatische Land schreibt. Das gilt auch für deutsche Touristen, die sich bis zu 60 Tage ohne Visum in Kirgistan aufhalten dürfen. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst. Reisende müssen ihren Reisepass, eine Kopie des Passes und einen Nachweis über die Unterkunft vorlegen. Die neue Regel gilt ab sofort.

(04.11.16, dpa/tmn)

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