Rechte gestärkt Airlines müssen bei Vulkanausbruch zahlen
Das EU-Gericht hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Airlines müssen auch bei Flugausfällen, die durch »außergewöhnliche Umstände« entstehen – z. B. durch einen Vulkanausbruch –, ihre Kunden versorgen.
Dazu zählen kostenfreie Übernachtungen, Verpflegung, Airport-Transfers und Kommunikationsmöglichkeiten. Im konkreten Fall hatte eine Ryanair-Passagierin geklagt, die aufgrund des Eyjafjallajökull-Ausbruchs erst eine Woche später als geplant nach Hause fliegen konnte und in der Zwischenzeit nicht von der irischen Fluggesellschaft betreut wurde.
(25.04.2013, rp)