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Reiserecht Bei technischem Defekt mussAirline Ausgleichsleistung zahlen

Auch auf Reisen gilt: Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Doch Verspätungen durch einen technischen Fehler müssen Fluggäste nicht einfach hinnehmen.

Muss ein Flug wegen technischer Probleme abgebrochen werden und kommt es deshalb zu einer massiven Verspätung, steht Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 30 C 1848/12 (47)). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt am Main über Abu Dhabi nach Bangkok reisen. Nach planmäßigem Start wurde der Flug wegen eines technischen Defekts abgebrochen. Die Maschine kehrte nach Frankfurt zurück. Die Kläger wurden auf einen späteren Flug umgebucht, mit der Folge, dass sie ihren Anschlussflug nicht mehr erreichten. Sie forderten deshalb 600 Euro Ausgleichszahlung.
Das Gericht gab ihnen Recht. Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, seien grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand. Nur wenn ein solcher vorliegt, zum Beispiel infolge eines Streiks oder massiven Unwetters, ist die Airline nach derzeitigem Recht von der Zahlung einer Ausgleichsleistung entbunden.

(20.06.14, dpa/tmn)

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